Verkaufs -und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Alle Preise verstehen sich bei der Lieferung ab unserem Lieferwerk oder Standort, excl. Verpackung. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung.
Die von uns angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Schäden oder Diebstähle, welche auf dem Transport entstehen, haften wir nicht. Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch gegen Prämienberechnung(Selbstkosten) vorgenommen.
Die von uns gelieferten Maschinen und von uns gelieferten sonstigen Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere auch unserer Saldoforderung, unser Eigentum(Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Eine Be-und Verarbeitung oder Änderung der gelieferten Maschinen erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
Zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers - Maschinen Schröder KG- wird bereits jetzt die Forderung des Käufers aus einem etwaigen Weiterverkauf der gelieferten Maschinen und der Vorbehaltsware in Höhe der ursprünglichen Forderungssumme des Vorbehaltsverkäufers an diesen abgetreten. Etwaige zwischenzeitlich erfolgte Teilzahlungen des Käufers bleiben unberücksichtigt. Der Vorbehaltsverkäufer verpflichtet sich jedoch, im Falle einer Übersicherung zu einer Freigabe in angemessener Höhe.
Die Vorausabtretung ist wirksam, gleichgültig, ob eine Änderung der gelieferten Maschinen oder eine Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt oder nicht oder ob diese an einen oder mehrere Abnehmer weiter verkauft wird.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterverarbeitung der gelieferten Maschinen und der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung in vorerwähnten Weise auf den Verkäufer übergeht. Zu anderer Verfügung über die gelieferten Maschinen und die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner mitzuteilen und den Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Einziehung von Forderungen gehen zu Lasten des Vorbehaltsverkäufers,
Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Verkäufer kann gegenüber etwa angezahlten Beträgen, bei eventl .Retouren, mit seinen Ersatzansprüchen aufrechnen.
Gebrauchte Maschinen werden von uns grundsätzlich nur in dem besichtigten Zustand verkauft. Nach Übernahme der Maschinen gilt die Lieferung als ordnungsgemäß. Später erhobene Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Zahlungsbedingungen werden jeweils vereinbart. Bei Zielüberschreitung ist die Firma Maschinen Schröder KG berechtigt, nach Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Im übrigen Gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Gerichtsstand: Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Plettenberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten.